In diesem Rechtsgebiet vertrete ich sowohl Arbeitnehmer und Betriebsräte als auch Arbeitgeber und kann Ihnen folgende Leistungen anbieten:

  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Vertragsänderungen und Betriebsvereinbarungen
  • Beratung im Rahmen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (v.a. Kündigung, Aufhebungsvertrag, Befristung bzw. Entfristung)
  • Vertretung im arbeitsgerichtlichen Verfahren (u.a. Kündigungsschutzklage, Entfristungsklage und Lohnklage)
  • Beratung im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung (Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen mit Leiharbeitnehmern und Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung zum Werkvertrag)
  • Beratung im Bereich des Befristungsrechtes (Teilzeitbefristungsgesetz, Gestaltung von befristeten Arbeitsverträgen, Erhebung von Entfristungsklagen, Kettenbefristungen und Missbrauchskontrolle)
  • Beratung zu dem Thema Scheinselbständigkeit und arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit
  • Datenschutz im Arbeitsrecht