Das Thema Datenschutz hat nicht zuletzt mit der EU- Verordnung 2016/679 (sogenannte „Datenschutz-Grundverordnung“ bzw. „DSGVO“) seit dem 25. Mai 2018 eine größere Bedeutung erlangt.

Zur Vermeidung der Verhängung von Geldbußen durch die Aufsichtsbehörden und einer Haftung gegenüber Dritten ist darauf zu achten, dass die gesetzlichen Vorgaben dieser Datenschutz-Grundverordnung und der Datenschutzgesetze eingehalten werden, nicht nur von Gewerbetreibenden (Unternehmen jeder Größe) und Freiberuflern, sondern beispielsweise auch von gemeinnützigen Vereinen.

Zu meinen anwaltlichen Tätigkeiten in diesem Bereich gehört die Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorgaben und die Unterstützung bei der Umsetzung dieser Vorgaben.

Insbesondere erstelle ich gemeinsam mit Ihnen Datenschutzhinweise für Kunden und für Mitarbeiter, Verarbeitungsverzeichnisse, Datenschutzerklärungen für Ihren Internetauftritt, Verpflichtungen auf den Datenschutz und eventuell abzuschließende Auftragsverarbeitungsverträge sowie Datenschutzfolgenabschätzungen.