Es ist mir sehr wichtig, Sie stets so genau wie möglich darüber zu informieren, welche Kosten Ihnen für meine anwaltliche Leistung entstehen bzw. entstehen können.

  • Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehme ich gerne die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung, kläre die Möglichkeit einer Deckungszusage und erledige für Sie die gesamte Abwicklung mit Ihrer Versicherung.

Im Falle einer Abrechnung meiner Leistung über Ihre Rechtsschutzversicherung fallen stets nur die Gebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) an. Ich bitte zu beachten, dass die Rechtsschutzversicherungen je nach Konstellation anwaltliche Fahrtkosten und Abwesenheitspauschalen nicht bzw. nicht in voller Höhe übernehmen.

  • Erstberatung

Gerne stehe ich Ihnen für eine erste rechtliche Beratung, bei Bedarf mit einer schriftlichen Stellungnahme, zur Verfügung, wobei ich mit Ihnen für diese Erstberatung eine pauschale Vergütung vereinbaren werde. Kommen Sie als Verbraucher zu mir, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190,00 Euro (netto); wenn die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens erwünscht ist, beträgt diese Gebühr nicht mehr als 250,00 Euro (netto).

  • Außergerichtliche Vertretung
    • Bei der außergerichtlichen Vertretung Ihrer Interessen rechne ich entweder nach den Vorgaben des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) unter Zugrundelegung des Gegenstandswertes ab oder vereinbare mit Ihnen ein angemessenes Stundenhonorar.
    • Stundenhonorar: Im Falle einer Abrechnung meiner Leistung auf der Basis eines Stundenhonorars rechne ich zeitgenau ab und überlasse Ihnen eine detaillierte Stundenaufstellung.
    • Festes/Pauschales Honorar: Soweit von Ihnen gewünscht und aufgrund der konkreten, an mich herangetragenen Aufgabe möglich, erstelle ich Ihnen ein Angebot für eine feste Vergütung. Dabei berücksichtige ich je nach rechtlicher Fragestellung v.a. den Gegenstandswert, die Bedeutung für Sie als Mandantschaft, den zu erwartenden Umfang meiner Tätigkeit sowie das Haftungsrisiko.
    • Beratungshilfe: Soweit von meinen Tätigkeitsschwerpunkten erfasst, berate ich Sie auch gerne, wenn Sie sich vorab einen Beratungsschein des zuständigen Amtsgerichtes ausstellen lassen.
  • Gerichtsverfahren: Im Rahmen von gerichtlichen Verfahren rechne ich in der Regel nach den Vorgaben des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab, die sich in den meisten Fällen nach dem wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit (Gegenstands-/Streit-/Verfahrenswert) bzw. nach dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit richtet.

Im Einzelfall behalte ich mir vor, Ihnen eine Honorarvereinbarung vorzuschlagen, wobei das Honorar nicht niedriger sein darf als die gesetzlich vorgeschriebene Anwaltsgebühr.

Vor Aufnahme eines gerichtlichen Verfahrens bzw. bei Vertretung im Rahmen eines laufenden gerichtlichen Verfahrens erläutere ich Ihnen die Ihnen je nach Ausgang des Verfahrens entstehenden Kosten, zu denen neben den Anwaltskosten auch die Gerichtskosten gehören können.

  • Prozesskostenhilfe

Gerne beantrage ich für Sie Prozesskostenhilfe und vertrete Sie als die Ihnen vom Gericht beigeordnete Rechtsanwältin.